Rechtsanwalt
& Notar
Friedrich Dobrindt
Seit 1991 in Berlin tätig, begleitet Friedrich Dobrindt Privatpersonen, Familien, Investoren und Unternehmen bei rechtlichen, vermögensrechtlichen und erbrechtlichen Angelegenheiten in Deutschland sowie auf europäischer Ebene.
Warum Sie uns vertrauen können
Seit mehr als drei Jahrzehnten begleitet unsere Kanzlei Privatpersonen, Familien, Investoren und Unternehmen mit einer Arbeitsweise, die auf Sorgfalt, Vertraulichkeit und juristischer Exzellenz beruht.
Internationale Kompetenz
Dank seiner Ausbildung in Deutschland, der Schweiz und Frankreich bearbeitet Friedrich Dobrindt Mandate mit Bezug zu mehreren europäischen Rechtsordnungen, insbesondere im Erb-, Vermögens- und Investitionsrecht.
Persönliche Betreuung
Jeder Mandant erhält eine individuelle Beratung. Jeder Fall wird unter strikter Einhaltung der berufsrechtlichen Vorschriften für deutsche Rechtsanwälte und Notare bearbeitet. Der Schutz der Interessen unserer Mandanten hat für uns oberste Priorität.
Schnelligkeit und Erreichbarkeit
Wir bearbeiten Ihre Anfragen zeitnah. Unser Team ist per E-Mail erreichbar, und Termine außerhalb der üblichen Geschäftszeiten können auf Wunsch vereinbart werden.
Umfassende juristische Kompetenz
Unsere Kanzlei ist in den wesentlichen Bereichen des deutschen Rechts sowie bei grenzüberschreitenden Rechtsangelegenheiten tätig.
Immobilienrecht
Kauf, Verkauf, Vorverträge, notarielle Beurkundungen und Finanzierung – wir sichern jeden Schritt Ihrer Immobilientransaktion rechtlich ab.
Familienrecht
Eheverträge, Adoptionen, Schenkungen zwischen Ehegatten und Güterstände – wir beraten Sie kompetent in allen wichtigen familiären Lebenssituationen.
Erbrecht & Nachlass
Testamente, Nachlassabwicklung, Erbauseinandersetzungen und Schenkungen – wir begleiten Sie bei allen erbrechtlichen Angelegenheiten mit juristischer Präzision und persönlichem Engagement.
Gesellschaftsrecht
Gründung, Umstrukturierung, Unternehmensverkauf, Gesellschaftervereinbarungen und Unternehmensnachfolge – wir sichern Ihre gesellschaftsrechtlichen Vorhaben rechtlich ab.
Vermögensrecht
Steueroptimierung, Nießbrauch, Familiengesellschaften und Vermögensübertragung – wir unterstützen Sie bei der Strukturierung und langfristigen Sicherung Ihres Vermögens.
Benötigen Sie eine Beratung?
Sie sind unsicher, welche rechtliche Lösung zu Ihrer Situation passt? Kontaktieren Sie uns – wir analysieren Ihr Anliegen und beraten Sie individuell.
Die Kanzlei in Zahlen
Jahre Berufserfahrung
Bearbeitete Rechtsfälle
Betreute Mandanten
Rechtsgebiete
Das sagen unsere Mandanten
Privatpersonen und Unternehmen vertrauen uns bei ihren wichtigsten rechtlichen Angelegenheiten.
Die Kanzlei von Rechtsanwalt und Notar Friedrich Dobrindt hat uns bei einer internationalen Erbschaft mit Bezug zu mehreren europäischen Ländern begleitet. Dank seiner Fachkompetenz und Erreichbarkeit konnte eine komplexe Situation schnell gelöst werden.
Nach dem Tod meines Vaters musste ich einen komplexen Nachlass regeln. Herr Dobrindt hat den Fall mit großer Sorgfalt und persönlichem Einfühlungsvermögen bearbeitet. Alles wurde innerhalb angemessener Fristen und ohne unerwartete Schwierigkeiten abgewickelt.
Im Rahmen einer Vermögensnachfolge wurden wir bei der Gründung einer Familiengesellschaft umfassend beraten. Rechtsanwalt und Notar Friedrich Dobrindt erläuterte die steuerlichen und rechtlichen Auswirkungen präzise und verständlich. Eine professionelle Begleitung, die uns Sicherheit gegeben hat.
Ihr Anliegen, unsere Kompetenz
Ob Immobilienrecht, Familienrecht, Unternehmensrecht oder Vermögensrecht – Rechtsanwalt & Notar Friedrich Dobrindt begleitet Sie kompetent und sorgt für rechtliche Sicherheit in jeder Phase.
Bleiben Sie informiert
Unser Team veröffentlicht regelmäßig informative Beiträge über aktuelle Entwicklungen im deutschen Recht sowie praktische Hinweise zur optimalen Gestaltung Ihrer rechtlichen Vorhaben.
Neue steuerliche Regelungen für Erbschaften in Deutschland seit 2025
Das deutsche Erbschaftsteuerrecht wurde durch das Jahressteuergesetz 2024 in mehreren wesentlichen Punkten angepasst. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die Erhöhung des Pauschbetrags für Erbfallkosten auf 15.000 €. Ziel der Reform ist es, die tatsächlichen Belastungen der Erben besser zu berücksichtigen und das Erbschaftsteuerrecht weiter zu modernisieren.
Artikel lesenFortschreitende Digitalisierung notarieller Immobiliengeschäfte in Deutschland
Die Bundesnotarkammer treibt mit dem Projekt eNoVA die Digitalisierung von Immobiliengeschäften weiter voran. Ziel ist der vollständig elektronische Austausch von Dokumenten zwischen Notariaten, Grundbuchämtern, Gerichten und Finanzbehörden, um Bearbeitungszeiten zu verkürzen und gleichzeitig die Rechtssicherheit zu erhöhen.
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