Unsere Tätigkeitsbereiche

Familienrecht in Berlin

Entscheidungen, die Sie heute treffen, können erhebliche Auswirkungen auf den Schutz Ihres Ehepartners, Ihrer Kinder und Ihres Vermögens haben. Die Kanzlei Friedrich Dobrindt unterstützt Sie bei der Entwicklung rechtlicher Lösungen, die auf Ihre familiäre Situation abgestimmt sind – auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten innerhalb Europas.

Termin zu diesem Anliegen vereinbaren

Rechtlicher Schutz für Ihre Familie

Veränderungen im Familienleben erfordern häufig wichtige Entscheidungen, um Angehörige und Vermögenswerte dauerhaft zu schützen. Eheschließung, Wiederverheiratung, Geburt eines Kindes, Unternehmensnachfolge oder die Vorbereitung einer internationalen Erbfolge verlangen einen ganzheitlichen Ansatz, der zivilrechtliche, vermögensrechtliche und steuerliche Aspekte berücksichtigt.

Dank seiner Erfahrung in Deutschland, der Schweiz und Frankreich begleitet Friedrich Dobrindt Familien, die ihr Vermögen sichern und gleichzeitig Risiken grenzüberschreitender Sachverhalte vorausschauend berücksichtigen möchten.

Jeder Fall wird individuell geprüft, um maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die den Zielen der Familie und den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

Unsere Leistungen

Schutz von Ehepartnern und Erben
Gestaltung des Familienvermögens
Schenkungen und vorweggenommene Vermögensübertragung
Änderung des Güterstands
Einvernehmliche Scheidung
Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung
Erbschein und familienrechtliche Urkunden
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Europäische Nachfolgeplanung
Strategische Strukturierung des Familienvermögens

Vorausschauende Planung zum Schutz Ihres Vermögens

Eine wirksame Vermögensstrategie beschränkt sich nicht auf die Beurkundung eines einzelnen Rechtsgeschäfts. Sie besteht darin, die rechtlichen und steuerlichen Folgen heutiger Entscheidungen frühzeitig zu berücksichtigen, um eine geordnete Vermögensnachfolge und den langfristigen Schutz Ihrer Angehörigen sicherzustellen.

Die Kanzlei begleitet Familien, Unternehmer und Investoren bei der Nachfolgeplanung, dem Schutz des überlebenden Ehepartners, der Sicherung von Immobilienvermögen sowie der Strukturierung von Vermögenswerten, die sich auf mehrere europäische Staaten verteilen.

Sind mehrere nationale Rechtsordnungen betroffen, ist eine sorgfältige Abstimmung unerlässlich, um die Wirksamkeit der Urkunden zu gewährleisten und Zuständigkeitskonflikte zu vermeiden. Dank seiner umfassenden Kenntnisse des deutschen, französischen, schweizerischen Rechts sowie des internationalen Privatrechts entwickelt Friedrich Dobrindt auch für komplexe grenzüberschreitende Sachverhalte maßgeschneiderte Lösungen.

Familienrecht – Ihre Fragen

Je nach persönlicher Situation kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht, etwa die Gestaltung des Vermögens, Schenkungen, erbrechtliche Verfügungen oder die Anpassung des ehelichen Güterstands. Eine individuelle Beratung zeigt auf, welche Lösung für Ihre Familie am besten geeignet ist.
Ja. Eine vorweggenommene Vermögensübertragung ermöglicht häufig eine frühzeitige und ausgewogene Nachfolgeplanung und kann bestimmte erbrechtliche Risiken reduzieren. Jede Übertragung sollte jedoch individuell unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation und der maßgeblichen Rechtsvorschriften geprüft werden.
Grenzüberschreitende Vermögensverhältnisse erfordern eine sorgfältige rechtliche Koordination, damit Urkunden und Rechtsgeschäfte in allen betroffenen Staaten wirksam sind. Die Kanzlei betreut regelmäßig Mandate mit Bezügen zu Deutschland, Frankreich, der Schweiz und weiteren europäischen Rechtsordnungen.
Je früher die Nachfolgeplanung beginnt, desto größer ist der rechtliche Gestaltungsspielraum. Eine frühzeitig entwickelte Nachfolgestrategie trägt dazu bei, das Familienvermögen zu sichern und spätere Belastungen für die Erben zu vermeiden.

Vorsorge heute – Sicherheit für morgen

In einem persönlichen Beratungsgespräch ermitteln wir gemeinsam, welche rechtlichen Maßnahmen Ihre Familie heute und in Zukunft optimal absichern.